Die vom Gemeinderat verabschiedete Fassung des Gemeindeentwicklungsplanes Ammerbuch 2015 steht hier zur Information:
- Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am 11.03.2010 ein Grundsatzurteil gefällt, das alle Gemeinden in Baden Württemberg verpflichtet, die Kosten für die Abwasserbeseitigung neu aufzuteilen. Unten finden Sie eine Kurzbeschreibung des Urteils.
- Die Gemeinde Ammerbuch betreibt die Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung.
- Abwasserkosten entstehen u.a. durch die Reinigung des in die Kanalisation entwässerten Schmutz- und Niederschlagswassers, die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes sowie Regenwasserbehandlungs- und Entlastungsanlagen.
- Um diese Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu decken, wurde bisher eine Abwassergebühr erhoben, die sich alleine nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet.
- Aufgrund des genannten Urteils ist diese Vorgehensweise künftig nicht mehr zulässig. Die Kommunen sind nun verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursachergerecht - aufgeteilt in Schmutz- und Niederschlagswasser - zu erheben.
- Ökologisch betrachtet entsteht dadurch ein Anreiz für Entsiegelungsmaßnahmen.
- Durch die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr wird die bisherige Gebühr in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
- Die Schmutzwassergebühr berechnet sich wie bisher nach dem verbrauchten Frischwasser. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe und Versiegelungsart der befestigten und überbauten Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird.
- Die Gemeinde erzielt dadurch keine Mehreinnahmen, die Kosten werden lediglich neu aufgeteilt.
- Grundlage für die Umstellung ist eine Ermittlung aller versiegelten Flächen, die Regenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen einleiten. Für Flächen, die direkt oder indirekt in Gräben oder Bäche entwässern, fällt keine Gebühr an.
- Flächen, die an Versickerungsanlagen oder Regenwasserzisternen ohne Not-Überlauf in das Kanalnetz angeschlossen sind, bleiben gebührenfrei.
- Flächen, die an Versickerungsanlagen oder Regenwasserzisternen mit Überlauf in das Kanalnetz angeschlossen sind, sind voll gebührenpflichtig.
- Nach Abschluss der Erhebungen werden die neuen Gebühren kalkuliert; über die Höhe sind aktuell noch keine Aussagen möglich.
Gemeinde Ammerbuch
Herr Hans Prospero, Bauamt
Tel. 07073 / 9171-67, E-Mail:
h.prospero@ammerbuch.de
Herr Paul Wassermann, Amt für Finanzen
Tel. 07073 / 9171-88, E-Mail:
p.wassermann@ammerbuch.de