Notariat Ammerbuch
Hausanschrift:
Rollengasse 10
Entringen
72119 Ammerbuch
Tel. 07073 / 915950
Fax 07073 / 915959
e-Mail:
poststelle@notammerbuch.justiz.bwl.de
Beschreibung:
Das baden-württembergische Amtsnotariat ist wie jedes Notariat zuständig für
Beurkundungen jeder Art, wie beispielsweise Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsverträge, Testament und Eheverträge, sowie für Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.
Die Besonderheit des baden-württembergischen Amtsnotariats besteht darin, dass die Notare für ihren Notariatsbezirk auch als Nachlassrichter, im württembergischen Rechtsgebiet zudem teilweise als Vormundschaftsrichter sowie als Grundbuchbeamte tätig sind. Außerdem sind sie für die amtliche Verwahrung der Verfügungen von Todes wegen zuständig.
Der Notar eröffnet als Nachlassrichter Testamente und erteilt Erbscheine. Kranken oder Behinderten, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, wird vom (württembergischen) Notar als Vormundschaftsrichter ein (rechtlicher) Betreuer bestellt. In seiner Eigenschaft als Grundbuchbeamter dokumentiert der Notar außerdem die Rechtsverhältnisse an Grundstücken im Grundbuch.
Übergeordnete Dienststelle:
Landgericht Tübingen
Grundbuchamt Ammerbuch
Hausanschrift:
Rollengasse 10
Entringen
72119 Ammerbuch
Tel. 07073 / 91595-0
Fax 07073 / 91595-9
e-Mail:
poststelle@notammerbuch.justiz.bwl.de
Beschreibung:
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Grundsätzliches: Im württembergischen Landesteil sind die Grundbuchämter bei den Notariaten angesiedelt - so auch in Ammerbuch. Gleiches gilt im badischen Landesteil für die größeren Städte, in den kleineren Gemeinden sind die Grundbuchämter dagegen den Gemeindeverwaltungen angegliedert.