Mit dem Fördermodell zur Kindertagespflege möchte die Gemeinde Ammerbuch die Bedeutung der Kindertagespflege als einen wichtigen Baustein in der Betreuungslandschaft unterstreichen und gleichzeitig einen Anreiz für diese anspruchsvolle Tätigkeit schaffen. Ziel ist eine nachhaltige Bestandssicherung und ein Ausbau der Kindertagespflege.
Durch die Begrenzung der Höhe des Elternbeitrags pro Betreuungsstunde sollen außerdem die Kosten für die Eltern für diese Betreuungsform reduziert werden.
Abwicklung:
Die Tagespflegeperson, die ein Kind aus Ammerbuch betreut, stellt über den Eltern- und Tageselternverein Tübingen e.V. einen Antrag um ins "Fördermodell Kindertagespflege" aufgenommen zu werden. Hierfür sind die Teilnahmebedingungen zu beachten.
Für jedes in Ammerbuch wohnhafte Tageskind muss der monatliche Zuschuss, abhängig von der wöchentlichen Betreuungszeit, beantragt werden. Für Kinder zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr wird ein Zuschuss ausschließlich für ergänzende Betreuung zum Kindergarten gewährt.
Bevor über die Genehmigung des Antrags entschieden wird, müssen die Eltern beim Landratsamt Tübingen einen Antrag auf Kostenübernahme/-beteiligung für das Pflegeverhältnis stellen (so genannte "Öffentlich geförderte Kindertagespflege") und der Gemeinde muss hierfür der Bewilligungsbescheid des Landratsamtes vorliegen. Informationen über das Antragsverfahren erhalten Sie beim
Landratsamt Tübingen oder beim
Eltern- und Tageselternverein Tübingen e.V.
Nach der Genehmigung des Antrags auf zusätzliche Förderung durch die Gemeinde Ammerbuch erhalten die am Fördermodell teilnehmenden Tagesmütter für ihre Tageskinder von der Gemeinde, je nach wöchentlichem Betreuungsumfang, einen pauschalierten Zuschuss, der monatlich ausbezahlt wird. Die Tageseltern verpflichten sich mit der Annahme des Zuschusses, dass der Elternbeitrag pro Betreuungsstunde höchstens 3,90 Euro beträgt.
Wenn der Platz vorübergehend, z.B. auf Grund des Wechsels eines betreuten Kindes, nicht belegt werden kann, wird für maximal zwei Monate eine "Bereitstellungspauschale" in Höhe von 54 Euro weiter bezahlt. Ansonsten werden immer nur die tatsächlich belegten Plätze bezuschusst. Für die Auszahlung der Bereitstellungspauschale ist es notwendig, dass der Gemeinde die regelmäßig zur Verfügung stehenden Pflegeplätze mitgeteilt werden.
Pauschalierter Zuschuss:
Wöchentliche Betreuungszeiten |
Monatlicher pauschalierter Zuschuss |
5 bis unter 10 Wochenstunden (7,5)*
nur in Ergänzung zu einer Einrichtung
10 bis unter 15 Wochenstunden (12,5)*
15 bis unter 20 Wochenstunden (17,5)*
20 bis unter 25 Wochenstunden (22,5)*
25 bis unter 30 Wochenstunden (27,5)*
30 bis unter 35 Wochenstunden (32,5)*
35 bis unter 40 Wochenstunden (37,5)*
über 40 Wochenstunden (42,5)*
ungewöhnliche Betreuungszeiten
(vor 7 Uhr, nach 18 Uhr, Sa, So, Feiertage) |
32,00 €/Monat
54,00 €/Monat
75,00 €/Monat
97,00 €/Monat
118,00 €/Monat
140,00 €/Monat
161,00 €/Monat
183,00 €/Monat
zusätzlich 20,00 €/Monat |
* Stundengrundlage zur Berechnung der Pauschale
Wichtig: Alle Veränderungen (Beendigung, Betreuungsumfang, Bankverbindung usw.) sind unverzüglich über den Eltern- und Tageselternverein Tübingen e.V. der Gemeinde Ammerbuch schriftlich mitzuteilen.
Die Anträge und Teilnahmebedingungen für die Aufnahme finden Sie hier zum Download:
Sofern einer pauschalen Förderung Ihres Tagespflegeverhältnisses zugestimmt wird, erhalten Sie den Zuschuss von der Gemeinde Ammerbuch monatlich ausbezahlt.
Für weitere Fragen zum Zuschussmodell der Gemeinde Ammerbuch, zur Tätigkeit als Tagespflegeperson oder wenn Sie eine Betreuung bei einer Tagesmutter suchen, dürfen Sie sich gerne an folgende Stellen wenden: