Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei Google Street View


Widerspruchsmöglichkeit gegen Veröffentlichungen bei Google Street View

Der Internetanbieter Google beabsichtigt, auch im Landkreis Tübingen Aufnahmen für Street View zu machen. Später sollen die Fotos dann unter Google Street View im Internet veröffentlicht werden.
Auf Drängen der obersten Datenaufsichtsschutzbehörden hat sich Google inzwischen bereit erklärt, den datenschutzrechtlichen Bewertungen von digitalen Straßenansichten Rechnung zu tragen und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unter anderem folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Betroffene, die zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte verhindern möchten, dass Fotos ihres Hauses oder ihrer Wohnung im Internet veröffentlicht werden, sollten sich möglichst rasch an das Unternehmen wenden und ihren Widerspruch gegen die Veröffentlichung erklären, nachdem sie von den Aufnahmen erfahren.

Schriftliche Widersprüche können dabei an
Google Germany GmbH, ABC-Straße 19 in 20354 Hamburg
gerichtet werden.

Weitere Informationen und einen Mustertext für einen Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street Views finden Sie

... auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg: www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de in der Rubrikleiste auf der linken Seite bei: Schutz und Sicherheit - Datenschutz - weitere Infos - Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei Google Street View

... und auf der Internetseite des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: "Widersprüche von Bürgern und Gemeinden vollständig umsetzen".


Gemeinde Ammerbuch
Heiko Brügner, Hauptamt
Rathaus Entringen, Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch
Tel. 07073 / 9171-47, E-Mail h.bruegner@ammerbuch.de