Standesamt
Sterbefall


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Standesamt Ammerbuch
Gemeinde Ammerbuch, Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch
Tel. 07073 / 9171-21, Fax 07073 / 9171-98
E-Mail standesamt@ammerbuch.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr,
Mittwoch 14.00 bis 18.15 Uhr
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.


Ist eine Person in Ammerbuch verstorben, so ist das Standesamt Ammerbuch für die Beurkundung zuständig.

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Zur Anzeige sind verpflichtet:
Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.

Ist mit der Anzeige ein Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige auch schriftlich erstattet werden.

Erforderliche Urkunden:

Sie sollten folgende Urkunden mitbringen:

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.