Standesamt Ammerbuch
Gemeinde Ammerbuch, Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch
Tel. 07073 / 9171-21, Fax 07073 / 9171-98
E-Mail
standesamt@ammerbuch.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr,
Mittwoch 14.00 bis 18.15 Uhr
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.
Ist eine Person in Ammerbuch verstorben, so ist das Standesamt Ammerbuch für die Beurkundung zuständig.
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede weitere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.
Ist mit der Anzeige ein Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige auch schriftlich erstattet werden.
Erforderliche Urkunden:
Sie sollten folgende Urkunden mitbringen:
- Personalausweis des Anzeigenden
- eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
- bei Witwen oder Witwern, die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
- bei Geschiedenen, das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Ledigen, die Geburtsurkunde
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz (sofern die Person nicht hier in Ammerbuch wohnhaft war)
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.