Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Rasenmähen ist aber meist mit Lärm verbunden und so ist es sinnvoll, bestimmte "Spielregeln" einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden.
Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Hier wird seit einigen Jahren nicht mehr zwischen Benzin- und Elektromähern unterschieden. Besonders
lärmintensive motorbetriebene Rasenmäher dürfen von Privatpersonen auch in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr nicht betrieben werden. Besonders lärmintensiv ist ein Gerät dann, wenn es bei einer Schnittbreite von weniger als 50 Zentimetern 96 Dezibel oder bei einer Schnittbreite, die kleiner als 120 Zentimeter ist, 100 Dezibel überschreitet.
Wer nicht darauf angewiesen ist, in der Mittagszeit den Rasen zu mähen oder nicht sicher ist, ob der Rasenmäher lärmarm ist, sollte seiner Umgebung eine Lärmpause von 13:00 bis 15:00 Uhr gönnen. Gemäht werden darf in dieser Zeit nur, wenn das Gerät die Lärmgrenzen sicher nicht überschreitet; Rasenmäher tragen häufig ein Hinweisetikett.
Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit, so muss beispielsweise der Gartenbaubetrieb also seine Arbeiten nicht unterbrechen.
Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich - nur werktags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden.
Bei Störungen empfiehlt es sich, zunächst mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies nicht funktionieren, ist das Ordnungsamt der weitere Ansprechpartner.
Aber grundsätzlich sollte gelten:
Nehmen Sie gegenseitig Rücksicht und sprechen Sie miteinander, bevor Sie auf's Amt gehen.
Ordnungsamt der Gemeinde Ammerbuch
Dietmar Haug
Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch-Entringen
Tel. 07073 / 9171-22, Fax 07073 / 9171-98, E-Mail
d.haug@ammerbuch.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 18.15 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis zu Fragen zum Nachbarrecht für Baden-Württemberg (privatrechtliche Regeln über die Rechtsbeziehung zwischen Grundstücksnachbarn; .pdf-Datei)
Broschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg "Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg" (.pdf-Datei, 284 KB)