Hundesteuer


Hundesteuer & Hundemarken
Gemeinde Ammerbuch
Peter Neth, Amt für Finanzen
Büro: Rathaus Poltringen, Poltringer Hauptstraße 45
Tel. 07073 / 9171-85, E-Mail p.neth@ammerbuch.de


Hundesteuer
Hundespur
für den Ersthund
 98,16 Euro/Jahr
für jeden weiteren Hund
196,32 Euro/Jahr
Zwingersteuer
196,32 Euro/Jahr

  • Formular zur An- und Abmeldung von Hunden (.pdf)


  • Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in Ammerbuch (.pdf)




  • Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.

    Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.

    Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
    Falls Sie als Hundehalter nach der Scheidung Ihren Namen ändern, ist Ihr neuer Name der zuständigen Behörde mitzuteilen.

    Das Halten beispielsweise von Blindenhunden, Diensthunden und Rettungshunden ist von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details bei der Gemeindeverwaltung.


    Bankverbindungen der Gemeindeverwaltung:
    Kreissparkasse Tübingen, Konto-Nr. 4 003 096 (BLZ 641 500 20)
    Volksbank Ammerbuch, Konto-Nr. 76 400 000 (BLZ 641 613 97)
    Bankeinzugsermächtigung der Gemeinde Ammerbuch (.pdf-Datei)