Hundesteuer & Hundemarken
Gemeinde Ammerbuch
Peter Neth, Amt für Finanzen
Büro: Rathaus Poltringen, Poltringer Hauptstraße 45
Tel. 07073 / 9171-85, E-Mail
p.neth@ammerbuch.de
Formular zur An- und Abmeldung von Hunden (.pdf)
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in Ammerbuch (.pdf)
Sind Sie
Halter eines Hundes, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde
anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie
keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde
abmelden.
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Falls Sie als Hundehalter nach der Scheidung Ihren Namen ändern, ist Ihr neuer Name der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Das Halten beispielsweise von
Blindenhunden, Diensthunden und Rettungshunden ist von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details bei der Gemeindeverwaltung.
Bankverbindungen der Gemeindeverwaltung:
Kreissparkasse Tübingen, Konto-Nr. 4 003 096 (BLZ 641 500 20)
Volksbank Ammerbuch, Konto-Nr. 76 400 000 (BLZ 641 613 97)
Bankeinzugsermächtigung der Gemeinde Ammerbuch (.pdf-Datei)