Friedhofsverwaltung
Hans-Peter Hähle, Amt für Finanzen
Büro: Rathaus Poltringen, Poltringer Hauptstraße 45
Tel. 07073 / 9171-86, E-Mail
h.haehle@ammerbuch.de
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Hinweisseite für den Sterbefall
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Friedhofsatzung (Friedhofordnung und Bestattungsgebührensatzung) (.pdf)
Friedhöfe
In der Gemeinde Ammerbuch gibt es in jedem Gemeindeteil einen Friedhof:
Der
Friedhof in Altingen ist am Ortsrand Richtung Reusten, der
Friedhof Breitenholz befindet sich hinter der Kirche. In
Entringen ist der Friedhof in der Kirchstraße, ca. 300 m nach der Michaelskirche. Der
Pfäffinger Friedhof ist am Ortsrand bei der Achalmstraße, der
Poltringer Friedhof an der Stephanus-Kirche Richtung Reusten. Der
Friedhof von Reusten ist oben auf dem Kirchberg. Die Zufahrten zu den jeweiligen Friedhöfen sind ausgeschildert.
Friedwald
Der Gemeinderat hat einem Antrag auf Einrichtung eines Friedwaldes im Schönbuch im Bereich des Schlosses Hohenentringen zugestimmt.
Derzeit werden die Grundlagen für die Einrichtung erarbeitet.
Interessenten wenden sich bitte direkt an die Friedwald GmbH:
www.friedwald.de
Telefonnummer Kundenservice: 06155 / 848-100
E-Mail:
info@friedwald.de
Aufgaben und Rechte der Friedhofsverwaltung
Die Aufgaben der Friedhofsverwaltung sind sowohl organisatorischer als auch praktischer Natur. Die Gemeinde kann diese Aufgaben selbst oder durch Dritte erfüllen. Ebenso hat der Friedhofsträger die Aufgabe, die Ordnung auf dem Friedhof zu wahren und Gefahren entgegenzuwirken. Ihm obliegt damit auch eine Überwachungsfunktion.
Die Friedhöfe sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen der Gemeinde.
Die Gemeinde kann als Friedhofsträger ihre Rechte selbst gestalten und in der Form einer Satzung festlegen. Dabei ist sie an festgelegte Rechtmäßigkeitsmaßstäbe gebunden. Ebenso kann die Gemeinde als Friedhofsträger die Finanzierung des Friedhofs selbst regeln und eine Friedhofsgebührenordnung erlassen.
Bestattungsdurchführung
Die Versorgung, der Transport und die Aufbahrung von Verstorbenen können von jedem anerkannten Bestattungsinstitut durchgeführt werden.
Die hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen, wie das Ausheben und das Schließen des Grabes, werden im Auftrag der Gemeinde durchgeführt.
Grabarten und Grabgebühren
Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:
Reihengräber Urnenreihengräber Wahlgräber Urnenwahlgräber
Auf dem Friedhof Entringen ist eine anonyme Urnengemeinschaftsstätte angelegt.
Einzelheiten zu den Grabarten und den Grabgebühren entnehmen Sie bitte der
Friedhofsatzung (.pdf)
Grabdenkmäler
Die Friedhöfe in Ammerbuch haben besondere Gestaltungsvorschriften für die Grabmäler. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der
Friedhofsatzung (.pdf)
Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabdenkmälern bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Diese reicht in der Regel der von Ihnen beauftragte Steinmetz ein.
Grabpflege
Die Grabstätten sollen innerhalb von sechs Monaten und müssen 10 Monate nach Belegung würdig hergerichtet sein. Die Grabstätten müssen dauernd gepflegt werden.
Zur Bepflanzung der Grabstätten sind nur geeignete Gewächse zu verwenden, die die benachbarten Gräber und die öffentliche Anlage nicht stören (z.B. durch überhängende Zweige)
Grabnutzungsrecht und Auflösung der Grabstätte
Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab wird mit der ersten Beisetzung in dieses Grab erworben. Sie beträgt in Ammerbuch 35 Jahre.
Auf das Nutzrecht an einer Grabstätte kann erst nach Ablauf der Ruhezeit nach einer Bestattung (25 Jahre) verzichtet werden.
Die Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dem - berechnet von der letzten Beisetzung - ein Grab bzw. eine Grabstelle innerhalb eines Grabes nicht erneut belegt werden darf. Sie beträgt 25 Jahre. Bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, 15 Jahre.
Nach Verzicht des Nutzungsrechtes ist die Grabstelle innerhalb von 3 Monaten abzuräumen. D.h., Grabdenkmäler, Einfassung und Bepflanzung sind zu entfernen.
Standsicherheit der Grabdenkmäler
Jedes Grabmal muss entsprechend seiner Größe dauerhaft fundamentiert und befestigt sein. Der Grabnutzungsberechtigte hat das Grabdenkmal in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Er ist für Schäden verantwortlich, die insbesondere durch Umfallen des Grabdenkmals oder Abstürzen von Teilen verursacht werden.
Der Zustand der Grabmäler wird von der Gemeinde durch jährliche Überprüfung (Druckprüfung) überwacht.
Adresse der ortsansässigen Gärtnerei:
Gärtnerei und Blumenhaus Schneck
Gärtnerstraße 8, 72119 Ammerbuch-Entringen, Tel. 07073 / 6588
Adresse des ortsansässigen Steinmetzbetriebes:
Steinmetzbetrieb Rolf Kümmerle
Gärtnerstraße 1, 72119 Ammerbuch-Entringen, Tel. 07073 / 6819