Beitragsberechnung für Grundstücksflächen


Beitragsberechnung für Grundstücksflächen
Andrea Herrmann, Amt für Finanzen
Büro: Rathaus Entringen, Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch
Tel. 07073 / 9171-56 (nur mittwochs), E-Mail a.herrmann@ammerbuch.de


Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die zumindest teilweise von den Grundstückseigentümern übernommen werden müssen.

Maßgebend für die Berechnung des Beitragssatzes ist in der Regel die Grundstücksfläche.

Diese wird wiederum multipliziert mit dem Nutzungsfaktor, der anhand der vorhandenen/zulässigen Vollgeschosse bestimmt wird. Der Beitrag wird dann wie folgt berechnet:

Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor
        = Nutzungsfläche

Nutzungsfläche x Beitragssatz
        = der zu zahlende Beitrag

Derzeit gelten folgende Beitragssätze:
Der Straßenerschließungsbeitrag und der Kostenerstattungsbeitrag sind aufwandbezogen und hängen von den Kosten der abzurechnenden Maßnahme ab!

  • Abwassersatzung (.pdf)
  • Wasserversorgungssatzung (.pdf)
  • Erschließungsbeitragssatzung (.pdf)
  • Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen (.pdf)