Die Meldebehörde der Gemeinde Ammerbuch übermittelt nach § 58 Abs.1 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) an das Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Nach § 58 Abs. 1 Satz 2 WPflG werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht wünschen, werden gemäß § 18 Abs. 7 MRRG i.V.m. § 25 MRRG gebeten, dies bis spätestens 30. September 2011 der Gemeinde Ammerbuch, Kirchstraße 6 in 72119 Ammerbuch schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen.
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