Nach dem baden-württembergischen Meldegesetz ist die Gemeinde Ammerbuch als Meldebehörde zu verschiedenen Übermittlungen von Personendaten teilweise verpflichtet, teilweise auch nur ermächtigt.
Gegen folgende Datenübermittlungen kann durch Ausübung eines Widerspruchsrechts die Weitergabe bzw. Übermittlung von Daten verhindert werden:
- Veröffentlichung und Datenweitergabe von Alters- und Ehejubiläen
- Datenweitergabe an Parteien oder andere Träger von Wahlvorschlägen
- Weitergabe zur Veröffentlichung in Adressbüchern
Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerspruch wird im Melderegister unbefristet gespeichert, gilt allerdings nur für die Gemeinde Ammerbuch.
Die Ausübung des Widerspruchsrechts muss schriftlich erfolgen. Die Widerspruchserklärung kann bei den Bürgerbüros der Gemeinde Ammerbuch abgegeben werden.
Formular
Widerspruch gegen Datenübermittlung (.pdf)
Ansprechpartner/-innen