Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung
"Pressesperre"

Nach dem baden-württembergischen Meldegesetz ist die Gemeinde Ammerbuch als Meldebehörde zu verschiedenen Übermittlungen von Personendaten teilweise verpflichtet, teilweise auch nur ermächtigt.

Gegen folgende Datenübermittlungen kann durch Ausübung eines Widerspruchsrechts die Weitergabe bzw. Übermittlung von Daten verhindert werden:
Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerspruch wird im Melderegister unbefristet gespeichert, gilt allerdings nur für die Gemeinde Ammerbuch.

Die Ausübung des Widerspruchsrechts muss schriftlich erfolgen. Die Widerspruchserklärung kann bei den Bürgerbüros der Gemeinde Ammerbuch abgegeben werden.

Formular Widerspruch gegen Datenübermittlung (.pdf)


Ansprechpartner/-innen