Personalausweis

Neuer Personalausweis

Ab dem 01.11.2010 wird in Deutschland ein neuer Personalausweis eingeführt.

Alle wichtigen Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal.


Der Personalausweis

Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Antrag auf Neuausstellung eines Ausweises ist vom Antragsteller selbst zu unterschreiben, daher müssen Sie persönlich zu einem Bürgerbüro kommen. Zur Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Zur Abholung eines neuen Personalausweises können Sie sich vertreten lassen; der Vertreter muss sich ausweisen können und im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein.

Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis gilt 3 Monate.

Personalausweise können für Kinder jeden Alters beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und kann nicht verlängert werden. Er sollte 4 bis 5 Wochen vor Ablauf seiner Gültigkeit neu beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

Über folgenden Link kann der aktuelle Stand Ihres beantragten Ausweisdokumentes abfragt werden: Auskunfts-Service Ausweise (ASA)

Flyer mit Informationen zu Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass (.pdf)

Unterlagen Gebühren/Kosten Antragstellung Abholung Ansprechpartnerinnen


Internetseiten mit Informationen

... zum neuen Personalausweis ab dem 01.11.2010: Personalausweisportal

... zum elektronischen Reisepass: www.ePass.de

Hinweis: Hinweis: Für Reisen in bestimmte Länder werden besondere Anforderungen gestellt. Hinweise geben Reisebüros oder die Internetseite des Auswärtigen Amtes.