Neuer Personalausweis
Ab dem 01.11.2010 wird in Deutschland ein
neuer Personalausweis eingeführt.
Alle wichtigen Informationen erhalten Sie im
Personalausweisportal.
Der Personalausweis
Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Antrag auf Neuausstellung eines Ausweises ist vom Antragsteller selbst zu unterschreiben, daher müssen Sie persönlich zu einem Bürgerbüro kommen. Zur Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Zur Abholung eines neuen Personalausweises können Sie sich vertreten lassen; der Vertreter muss sich ausweisen können und im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein.
Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis gilt 3 Monate.
Personalausweise können für Kinder jeden Alters beantragt werden, beispielsweise
für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und kann nicht verlängert werden. Er sollte 4 bis 5 Wochen vor Ablauf seiner Gültigkeit neu beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.
Über folgenden Link kann der
aktuelle Stand Ihres beantragten Ausweisdokumentes abfragt werden:
Auskunfts-Service Ausweise (ASA)
Flyer mit Informationen zu Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass (.pdf)
Unterlagen
Gebühren/Kosten
- 8,00 Euro für erstmalige Ausstellung an Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
- Gebührenfrei ist die erstmalige Ausstellung bis zum 21. Lebensjahr.
- 8,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Antragstellung
Abholung
- persönlich oder von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person
Ansprechpartnerinnen
Internetseiten mit Informationen
... zum neuen Personalausweis ab dem 01.11.2010:
Personalausweisportal
... zum elektronischen Reisepass:
www.ePass.de
Hinweis: Hinweis: Für Reisen in bestimmte Länder werden besondere Anforderungen gestellt. Hinweise geben Reisebüros oder die Internetseite des
Auswärtigen Amtes.