Personalausweis

Neuer Personalausweis

Seit 1. November 2010 ist in Deutschland der neue Personalausweis eingeführt. Er hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Weitere Infos gibt es hier: www.personalausweisportal.de

Weitere Informationen:
Der Personalausweis kann innerhalb der Gemeinde Ammerbuch bei jedem Bürgerbüro beantragt werden.
Die Einführung des neuen Personalausweises führt aufgrund umfangreicher Informations- und Dokumentationspflichten zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Mit längeren Wartezeiten bei den Bürgerbüros ist daher zu rechnen.
Prüfen Sie bitte jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.


Der Personalausweis

Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Antrag auf Neuausstellung eines Ausweises ist vom Antragsteller selbst zu unterschreiben, daher müssen Sie persönlich zu einem Bürgerbüro kommen. Zur Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Zur Abholung eines neuen Personalausweises können Sie sich vertreten lassen; der Vertreter muss sich ausweisen können und im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein.

Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis gilt 3 Monate.

Personalausweise können für Kinder jeden Alters beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und kann nicht verlängert werden. Er sollte 4 bis 5 Wochen vor Ablauf seiner Gültigkeit neu beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

Über folgenden Link kann der aktuelle Stand Ihres beantragten Ausweisdokumentes abfragt werden: Auskunfts-Service Ausweise (ASA)

Flyer mit Informationen zu Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass (.pdf)

Unterlagen Gebührentabelle


Ausstellung von Personalausweisen
Antragsteller ab 24 Jahren
28,80 Euro
Antragsteller unter 24 Jahren
22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis
10 Euro

Weitere Gebührenregelungen zum Personalausweis
Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
6 Euro
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen)
6 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen
gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6 Euro


Antragstellung Abholung Ansprechpartnerinnen


Internetseiten mit Informationen

... zum neuen Personalausweis: Personalausweisportal

... zum elektronischen Reisepass: www.ePass.de

Hinweis: Hinweis: Für Reisen in bestimmte Länder werden besondere Anforderungen gestellt. Hinweise geben Reisebüros oder die Internetseite des Auswärtigen Amtes.