Landesfamilienpass

Wie schon in den vergangenen Jahren können auch dieses Jahr wieder Landesfamilienpässe beantragt werden.

Mit der Gutscheinkarte können z.B. kostenfrei besucht werden:
Und mit ermäßigtem Eintritt: Mit den neun Wahlgutscheinen auf der Gutscheinkarte können die anderen Schlösser, Gärten und Außenstellen der Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden.

Familien, die bereits Inhaber des Familienpasses sind, können das Gutscheinheft beim Bürgerbüro abholen, ohne dass sie einen neuen Antrag ausfüllen müssen. Das einzige, was Sie tun müssen, ist vorbeizukommen und Ihren Landesfamilienpass vorzeigen, dann können Sie das Gutscheinheft sofort mitnehmen.
Falls Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, aber zum Kreis der Berechtigten gehören, stellen Sie bitte beim Bürgerbüro einen entsprechenden Antrag. Sie bekommen dann einen Landesfamilienpass ausgestellt und das entsprechende Gutscheinheft dazu.

Zum berechtigten Personenkreis gehören: