Wie schon in den vergangenen Jahren können auch dieses Jahr wieder Landesfamilienpässe beantragt werden.
Mit der Gutscheinkarte können z.B. kostenfrei besucht werden:
- das Schloss Heidelberg
- das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim
- das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim
- das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe sowie
- die staatlichen Museen (Kunsthalle Baden-Baden, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Kunsthalle Karlsruhe, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Völkerkunde Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz).
Und mit ermäßigtem Eintritt:
- der zoologisch-botanische Garten "Wilhelma" in Stuttgart
- das "Blühende Barock" in Ludwigsburg.
Mit den neun Wahlgutscheinen auf der Gutscheinkarte können die anderen Schlösser, Gärten und Außenstellen der Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden.
Familien, die bereits Inhaber des Familienpasses sind, können das Gutscheinheft beim
Bürgerbüro abholen, ohne dass sie einen neuen Antrag ausfüllen müssen. Das einzige, was Sie tun müssen, ist vorbeizukommen und Ihren Landesfamilienpass vorzeigen, dann können Sie das Gutscheinheft sofort mitnehmen.
Falls Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, aber zum Kreis der Berechtigten gehören, stellen Sie bitte beim
Bürgerbüro einen entsprechenden Antrag. Sie bekommen dann einen Landesfamilienpass ausgestellt und das entsprechende Gutscheinheft dazu.
Zum berechtigten Personenkreis gehören:
- Familien mit mindestens drei Kindern im Haushalt
- allein Erziehende mit mindestens einem Kind
- Familien mit einem schwer behinderten Kind