Der frühere Kinderausweis wird seit 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.
Ist im Kleinkindalter ein Kinderreisepass mit Lichtbild ausgestellt worden, kann später ein aktuelles Lichtbild eingebracht werden.
Seit 01.11.2007 erhalten Kinder bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass.
Im Kinderreisepass sind die Größe und die Augenfarbe unabhängig vom Alter des Kindes zwingend erforderlich!
Für Kinder unter 6 Jahren ist der Kinderreisepass bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres gültig, für Kinder über 10 Jahren bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Kinderreisepass muss, unabhängig vom Alter des Kindes, mit einem Lichtbild ausgestellt werden. Die Passbilder müssen biometrietauglich sein. Ausnahmen sind Passbilder von Säuglingen und Kleinkindern, hier sind Abweichungen der Biometrietauglichkeit zulässig.
Flyer mit Informationen zu Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass (.pdf)
Unterlagen
- aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder das Familienbuch der Eltern
- ggf. bereits vorhandene Identitätspapiere (z.B. alter Kinderausweis oder Kinderpass)
- ggf. Bescheinigung der elterlichen Sorge
- Nachweis über die Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile)
Gebühren/Kosten
- 13,00 Euro für die Ausstellung des Kinderreisepasses
- 6,00 Euro für die Verlängerung bzw. Änderung des Kinderreisepasses
Antragstellung
- persönlich (Erziehungsberechtigte)
- ab dem 10. Lebensjahr ist die persönliche Unterschrift des Kindes erforderlich
Abholung
- persönlich oder von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person
Ansprechpartnerinnen
Internetseite mit Informationen zum elektronischen Kinderreisepass:
www.ePass.de
Hinweis: Für Reisen in bestimmte Länder werden besondere Anforderungen gestellt. Hinweise geben die Reisebüros oder das
Auswärtige Amt.