Kinderreisepass

Der frühere Kinderausweis wird seit 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.
Ist im Kleinkindalter ein Kinderreisepass mit Lichtbild ausgestellt worden, kann später ein aktuelles Lichtbild eingebracht werden.

Seit 01.11.2007 erhalten Kinder bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass.

Im Kinderreisepass sind die Größe und die Augenfarbe unabhängig vom Alter des Kindes zwingend erforderlich!
Für Kinder unter 6 Jahren ist der Kinderreisepass bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres gültig, für Kinder über 10 Jahren bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Kinderreisepass muss, unabhängig vom Alter des Kindes, mit einem Lichtbild ausgestellt werden. Die Passbilder müssen biometrietauglich sein. Ausnahmen sind Passbilder von Säuglingen und Kleinkindern, hier sind Abweichungen der Biometrietauglichkeit zulässig.

Flyer mit Informationen zu Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass (.pdf)

Unterlagen Gebühren/Kosten Antragstellung Abholung Ansprechpartnerinnen


Internetseite mit Informationen zum elektronischen Kinderreisepass: www.ePass.de

Hinweis: Für Reisen in bestimmte Länder werden besondere Anforderungen gestellt. Hinweise geben die Reisebüros oder das Auswärtige Amt.