Gewerbeamt der Gemeinde Ammerbuch, Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch-Entringen
Petra Flaisch
Tel. 07073 / 9171-41, Fax 07073 / 9171-70, E-Mail
p.flaisch@ammerbuch.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 18.15 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Aufnahme, die Beendigung oder den Wechsel eines Gewerbes müssen Sie der Gemeinde Ammerbuch, d.h. am Sitz des Betriebes, anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Bei den
Bürgerbüros der Gemeinde Ammerbuch erhalten Sie die Formulare für Gewerbean-, ab- und -ummeldungen. Sie können diese Formulare auch hier im .pdf-Formar herunterladen, ausdrucken und zuhause ausfüllen.
Bitte geben Sie Ihr ausgefülltes Formular
persönlich bei einem der
Bürgerbüros ab.
Hier werden die Angaben gemeinsam mit Ihnen auf Vollständigkeit geprüft und anschließend an das Gewerbeamt weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Erlaubnisurkunde (wie z.B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte, etc.)
Gebühr (jeweils für die An-, Um- oder Abmeldung)
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass manche Gewerbetätigkeiten erlaubnispflichtig sind und erst ausgeübt werden dürfen, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Die Anzeige hat sofort mit dem Beginn des Gewerbes zu erfolgen.
Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit vielen hilfreichen Informationen und Downloadmöglichkeiten zur Existenzgründung
www.existenzgruender.de