Zur Ausübung der Fischerei wird unter anderem ein Fischereischein benötigt. Die Bürgerbüros nehmen den Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines entgegen. Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugend-Fischereischeine ausgestellt, die jedoch nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Sachkundenachweis
- Lichtbild
- Die Ausstellung eines Jugendfischereischeines kann nur bei Vorliegen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen.
Gebühren/Kosten
- Jugendfischereischein: 5,00 Euro
- Fischereischein 1 Jahr: 16,00 Euro
- Fischereischein 5 Jahre: 50,00 Euro
- Fischereischein 10 Jahre: 100,00 Euro
Antragstellung
Abholung
- persönlich oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person
Ansprechpartnerinnen