Fischereischeine

Zur Ausübung der Fischerei wird unter anderem ein Fischereischein benötigt. Die Bürgerbüros nehmen den Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines entgegen. Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugend-Fischereischeine ausgestellt, die jedoch nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen.

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