Informationen für Bauherren und Architekten


Bauamt
Stephanie Penka
Büro: Rathaus Entringen, Kirchstraße 6
Tel. 07073 / 9171-53, Fax 07073 / 9171-71,
E-Mail s.penka@ammerbuch.de
Bauanträge für die Gemeindeteile Breitenholz, Entringen, Pfäffingen
Bauamt
Susanne Langer
Büro: Rathaus Entringen, Kirchstraße 6
Tel. 07073 / 9171-54, Fax 07073 / 9171-71,
E-Mail s.langer@ammerbuch.de
Bauanträge für die Gemeindeteile Altingen und Reusten
Bauamt
N.N.
Büro: Rathaus Entringen, Kirchstraße 6
Tel. 07073 / 9171-60, Fax 07073 / 9171-71,
E-Mail info@ammerbuch.de
Bauanträge für den Gemeindeteil Poltringen
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 18.15 Uhr
und nach Vereinbarung


Nachfolgend sind die erforderlichen Unterlagen aufgeführt, die für das jeweilige Verfahren zur Genehmigung eines geplanten Bauvorhabens benötigt werden.
Download dieser Infobroschüre für Bauherren und Archirekten (.pdf)

Die Planunterlagen müssen sortiert, geheftes als sogenanntes Planheft und mindestens 3-fach eingereicht werden.

Die Gemeinde Ammerbuch hat keine eigene Baurechtszuständigkeit. Zuständige Baurechtsbehörde ist das Landratsamt Tübingen. Trotzdem sind alle für die Bearbeitung Ihres Bauantrags notwendigen Unterlagen direkt bei der Gemeinde Ammerbuch einzureichen. Die Unterlagen werden innerhalb von drei Arbeitstagen durch die Gemeinde an die Baurechtsbehörde beim Landratsamt weitergeleitet. Ein Planheft wird zur Prüfung des Einvernehmens zurückbehalten. Um den Antrag so schnell als möglich bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig vorgelegt werden.

Bei Fragen stehen Frau Langer und Frau Penka vom Bauamt gerne zur Verfügung.


Planvorlageberechtigung

§ 43 Abs. 3 LBO

Für die Errichtung von Gebäuden, die der Baugenehmigung oder der Kenntnisgabe bedürfen, darf als Planverfasser für die Bauvorlagen nur bestellt werden, wer
§ 43 Abs. 4 LBO

Für die Errichtung von dürfen auch Angehörige der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder gleichrangigen Bildungseinrichtungen das Studium erfolgreich abgeschlossen haben, sowie staatlich geprüfte Technikerinnen oder Techniker der Fachrichtung Bautechnik sowie Meisterinnen und Meister des Mauerer-, Zimmerer-, Beton- und Stahlbetonbauerhandwerks als Planverfasser bestellt werden.

Diese Regelungen zur Planvorlageberechtigung gelten nicht für Abbruchkenntnisgaben, Bauvoranfragen, Garagen bis 100 m² Nutzfläche, Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude. Hier kann jeder Bauherr, bei Abbruchmaßnahmen unterstützt durch den Fachunternehmer seine Bauvorlagen fertigen und einreichen.


Bauantrag (§ 2 LBOVVO)

  1. Bauantragsformular
  2. Lageplan ( 4 LBOVVO)
    Maßstab 1:500 mit zeichnerischem und schriftlichem Teil (ggf. Erstellung durch Sachverständigen, § 5 LBOVVO)
  3. Bauzeichnungen (§ 6 LBOVVO)
    Maßstab 1:100; Grundrisse, Schnitte, Ansichten
  4. Baubeschreibung (§ 7 Abs.1 LBOVVO)
    nach Formblatt
  5. Betriebsbeschreibung (§ 7 Abs.2 LBOVVO)
    nur bei gewerblichen Bauvorhaben
  6. Darstellung der Grundstücksentwässerung (§ 8 LBOVVO)
    Entwässerungslageplan, Bauzeichnungen Entwässerungsanlage mit Leitungsführung. Zusätzlich ist ein Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beizufügen.
  7. Bautechnische Nachweise ( § 9 LBOVVO) oder
    Erklärung zum Standsicherheitsnachweis ( § 10 Abs.2 LBOVVO)
  8. Bauleiterbenennung (§ 2 Abs.1 Nr.6 LBOVVO)
  9. Technische Angaben Feuerungsanlagen
    nach Formblatt
  10. Statistischer Erhebungsbogen


Kenntnisgabe (§ 1 LBOVVO)

Das Kenntnisgabeverfahren kann durchgeführt werden, bei der Errichtung von

  1. Antragsformular Kenntnisgabeverfahren
  2. Lageplan (§ 5 LBOVVO)
    Maßstab 1:500 mit zeichnerischem und schriftlichem Teil als Sachverständigenlageplan
  3. Bauzeichnungen (§ 6 LBOVVO)
    Maßstab 1:100; Grundrisse, Schnitte, Ansichten
  4. Baubeschreibung (7 Abs. 1 LBOVVO)
    nach Formblatt
  5. Darstellung der Grundstücksentwässerung (§ 8 LBOVVO)
    Entwässerungslageplan, Bauzeichnungen Entwässerungsanlage mit Leitungsführung. Zusätzlich ist ein Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beizufügen.
  6. Erklärung zum Standsicherheitsnachweis ( § 10 Abs.1 LBOVVO)
  7. Bestätigung des Planverfassers und des Lageplanfertigers (§ 11 LBOVVO)
  8. Bauleiterbenennung (§ 2 Abs.1 Nr.6 LBOVVO)
  9. Statistischer Erhebungsbogen
  10. Ggf. Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung (§ 51 Abs.5 LBO)


Abbruch im Kenntnisgabeverfahren

  1. Antragsformular Abbruch im Kenntnisgabeverfahren
  2. Übersichtslageplan (§ 12 Abs.1 Nr.1 LBOVVO)
    Maßstab 1:500
  3. Angaben zur Lage und Nutzung der abzubrechenden Anlage (§12 Abs.1 Nr. 2 LBOVVO)
  4. Nachweis des Abbruchunternehmers (§ 12 Abs.1 Nr. 3 LBOVVO)
    für die notwendige Befähigung und praktische Erfahrung, über ausreichende Kenntnisse in Standsicherheitsfragen sowie über Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  5. Statistischer Erhebungsbogen Abbruch


Bauvoranfrage

  1. Bauantragsformular
  2. Lageplan (§ 4 LBOVVO)
    Maßstab 1:500
  3. Bauzeichnungen / Baubeschreibung
    soweit es zur Beurteilung der Fragestellung erforderlich ist
  4. Formulierte Problematik bzw. Frage
    über die entschieden werden soll


Bauantrag Werbeanlage (§ 12 LBOVVO)

  1. Lageplan
    Maßstab 1:500
  2. Bauzeichnungen
    Originalgetreue Darstellung der Werbeanlage, Ausführungsart aller sichtbaren Teile, ggf. fotografische Darstellung
  3. Baubeschreibung
    Art, Größe und Farben der Werbeanlage
  4. Bestätigung der Standsicherheit