Die Reichenbacher Schenkung
Die erste urkundliche Erwähnung von Reusten
Für jeden Ort ist die erste urkundliche Erwähnung ein wichtiges Datum, an dem sich die Jahresfeiern orientieren. Dabei ist dieses Datum oft einem Zufall zu verdanken. Für Reusten gibt es dazu in verschiedenen Quellen verschiedene Angaben. Auf dem alten germanischen Gerichtsplatz nördlich der Wolfsbergsiedlung soll im 12. Jahrhundert die Schenkung eines Adeligen an das Kloster Reichenbach Anlass für die erste urkundliche Erwähnung "Rustens" gewesen sein. Diese "Reichenbacher Schenkung" ist im Schenkungsbuch des Klosters, dem "Codex Traditionum monasterii Reichenbachensis", der zwischen 1138 und 1152 entstand, handschriftlich in lateinischer Sprache festgehalten worden - allerdings erst Jahre nach der Schenkung. Es gibt also kein genaues Datum. 1858 wurde der Text in gedruckter Form in das "Wirtembergische Urkundenbuch" aufgenommen. Unter anderem in der Universitätsbibliothek Tübingen ist darüber nachzulesen:
Ein gewisser Adliger mit Namen Guntram hat vom Feuer göttlicher Liebe entflammt, dem heiligen Gregor (die Klosterkirche von Reichenbach war dem heiligen Gregor geweiht) seinen Grundbesitz übergeben, den er in Hausen und Neckarhausen und in den benachbarten Orten besaß.
Er gab ihn für das Heil seiner Seele, das seines Vaters, seiner Mutter und aller seiner Vorfahren, besonders auch für seinen Ahnherrn Gebhard. Er gab mit vollem Recht, mit ganzer Hingabe und voller Absicht und ohne jeden Widerspruch.
Diese Übergabe hat in der Zeit des Kaisers Lothar (Regierungszeit 1133-1137) stattgefunden, zuerst auf einem Feld in der Nähe von Rusten; anwesend bei dieser Versammlung waren Hugo (Graf von Tübingen, ab 1146 Pfalzgraf), sein Sohn Heinrich und mehrere andere.
Nachher wurde sie auch im Kloster des heiligen Gregor durchgeführt, am 7. Oktober um 3 Uhr, mit dem Sohn seiner Schwester, offenbar Adelbert, seinem Rechtsbeistand, vor geeigneten Zeugen, nämlich Rudolfo von Sigmaringen; Erenfrido von Ritenhaldun; Otto von Raggesingen; Wieland, Burcardo von Altheim; Marevardo, Berhtoldo, Hiltegero, Adelhardo von Sallesteten; Odalrico von Waldaha.
Festgelegt wurde damals auch durch Übereinstimmung der ganzen Versammlung, dass jedes jahr dieser Guntram pflichtgemäß mit den Verstorbenen gefeiert wird und bei der beschwerlichen Bewirtschaftung seiner Güter wird die Verehrung der (Kloster)brüder für diesen allgegenwärtig sein.
Aber mit ihm soll zugleich auch die Erinnerung an seinen Vater und seine Mutter begangen werden.
Diese Dokumentation wurde von Roland Fakler aus Reusten zusammengestellt.